Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. LawCon selbst erbringt keine Beratung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. LawCon vermittelt lediglich zwischen dem Nutzer und den Rechtsanwälten.

  2. Jede Anfrage wird immer von einem gerade aktuell zur Verfügung stehenden und zur Auskunftsgebung bereiten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin bearbeitet. Das Auftragsverhältnis kommt mit Ausnahme der Fälle nach § 2 Absatz 1 ausschließlich mit dem Rechtsanwalt Robert Meyer – nachfolgend -rm- - zustande. Rechtsanwälte an anderen Standorten werden aus dem Vertrag weder berechtigt noch verpflichtet.

  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen der Regelung des Mandatsverhältnisses, welches sich im übrigen nach dem Inhalt des konkreten Auftrages bestimmt. Haben die Parteien eine abweichende Vereinbarung getroffen, so geht diese den AGB vor. Abweichende Vereinbarungen werden nur in schriftlicher Form oder Textform getroffen.

 

§ 2 Durchführung des Auftragsverhältnisses

  1. -rm-
    bearbeiten die Angelegenheit entweder selbst oder in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, welchen Untervollmacht erteilt wird. Der Nutzer der Anwaltsholtline bevollmächtigt -rm- ausdrücklich zur Erteilung von Untervollmachten.

  2. Wird -rm- mit der Erstellung von Verträgen, AGB oder sonstigen Regelwerken oder Erklärungen beauftragt, so beinhaltet der Auftrag ausschließlich die Erstellung im Einzelfall. Insbesondere ist -rm- nicht zu einer laufenden Pflege, Beobachtung und Anpassung an neue Bedingungen rechtlicher oder tatsächlicher Art verpflichtet. Die Anpassung und Verwendung der gelieferten Entwürfe für weitere Anwendungsfälle bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von -rm-.

  3. Die Prüfung ausländischen Rechts ist nicht geschuldet.

  4. Mandanten mit deutschem Wohnsitz können jederzeit verlangen, dass die Korrespondenz mit ihnen statt online auf dem Postweg oder per Telefax abgewickelt wird.

 

§ 3 Vergütung

  1. Die Vergütung der Leistungen von -rm- bestimmt sich nach den Vorschriften der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG). Sie wird mit der Telefonrechnung des Anrufers erhoben. Bei geringen Streitwerten kann es zu einer Gebührenüberschreitung im Sinne der RVG kommen.

  2. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften RVG sind auf diese Angebote geleistete Zahlungen nicht rückforderbar.

 

§ 4 Datenschutz, Datensicherheit und Verschwiegenheitspflicht

-rm- hält die Regeln des Datenschutzes, der Datensicherheit und der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit ein und gewährleistet, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung des Mandats betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten.



§ 5 Haftung

Die Haftung von -rm- ist für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag von EURO 1.000.000 beschränkt.

 

§ 6 Schlussvorschriften

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2.  Erfüllungsort ist Nürnberg als Geschäftssitz der beauftragten Rechtsanwälte. Handelt es sich bei dem Mandanten um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.